Von: frank
kann was von der angesprochenen Kasuistik in Form von NJW etc. empfohlen werden?
View ArticleVon: bimbam
Die Persönlichkeitsinteressen eines Beamten an Einschränkung der Meinungsfreiheit eines anderen bzgl. eines Dienstverhalten des Beamten können kaum weitergehen, als das öffentliche Interesse daran....
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